aktuell bin ich auch dran, mir einen KAT anzuschaffen. Da tun sich natürlich dann viele Fragen auf. Wie an anderer Stelle schon erwähnt, versuche ich diese gerade alle zu beantworten und möchte meine Erkenntnisse auch anderen Neulingen mitteilen. Deshalb habe ich sie in einer Art F.A.Q. (frequently asked questions - häufig gestellte Fragen) zusammengefasst. Elegant wäre dies, in nem Wiki festzuhalten, aber so wie ich gesehen habe, existiert dieses nicht mehr, deswegen gibt es nun hier den Thread...
Ich habe nun mal eine Menge Fragen zusammengestellt und versucht diese zu beantworten. Diese stelle ich nun unter drei Kategorieen hier an: "gesicherte Infos", "gefährliches Halbwissen", "offene Fragen". Diskutiert werden kann in dem Thread, ich habe dann vor, die Fragen von Zeit zu Zeit hier in diesem Beitrag zu aktualisieren.
1.) Gesicherte Infos:
- Was kostet ein KAT steuern?
A: Das ist abhängig von der Art der Zulassung. Mit einem H-Kennzeichen sind dies pauschal €191,73 - egal ob PKW, Traktor, LKW, Zwei-, Drei- oder Vierachser. Im Falle einer „normalen“ Zulassung wird nach Gewicht und Abgasnorm besteuert. Den fälligen Betrag kann man z.B. unter https://www.kfz-steuercheck.de/kfz-steu ... kw-steuer/ online berechnen. Bei einem KAT1 4x4 mit 15,3t zulässigem Gesamtgewicht und keiner Abgasnorm sind das satte €1552,- im Jahr! (Stand Mai 2017) - Kann ich meinen KAT mit einer H-Nummer zulassen?
A: Wenn der Tag der Erstzulassung mindestens 30 Jahre zurückliegt, dann prinzipiell ja. Es ist dazu dann noch ein Oldtimer-Gutachten vom TÜV notwendig. Dieser prüft dann, ob das Fahrzeug weitgehend originalgetreu und in einem „erhaltungswürdigen Zustand“ (also kein vergammelter Schrotthaufen) ist. Zusammen mit der Haupt- und Abgasuntersuchung (HU & AU) und einem Vollgutachten schlägt alles zusammen mit ca. €300 zu Buche. - Kann ich meinen KAT mit H-Nummer und gleichzeitig als Wohnmobil zulassen?
A: Generell ja. ABER: Der WoMo-Aufbau muss dann auch zeitgenössisch sein. Wer also einen hochmodernen Aufbau auf den Rahmen seines 40 Jahre alten KAT schraubt, wird schlechte Karten haben. - 1.4 Hab ich ein Sonntagsfahrverbot?
A: Ist der KAT als WoMo zugelassen, dann nicht. Des Weiteren soll im Laufe des Jahres 2017 ein Gesetz verabschiedet werden, wodurch das private Nutzen des KAT ebenfalls vom Sonntagsfahrverbot befreit ist. Im gewerblichen Verkehr besteht es natürlich nach wie vor. - Wie oft muss ich mit meinem KAT zum TÜV?
A: Im Grunde steht der KAT alle 6 Monate bei der Prüfstelle auf dem Hof. Alle 12 Monate ist HU und AU angesagt (Kostenpunkt ca. €170,-). Immer 6 Monate nach der letzten HU ist dann die Sonderprüfung (SP) fällig (Kostenpunkt ca. €100,-). Es ist ratsam, die SP nicht zu überziehen, da sonst direkt wieder eine HU fällig wird. Bei einer Zulassung als WoMo entfällt die SP. - Darf ich die Tarnbeleuchtung behalten?
A: Nein, das ist laut TÜV eine unzulässige Beleuchtungseinrichtung und muss entfernt werden. Der Schalter im Armaturenbrett darf natürlich bleiben. Vereinzelt sind aber auch schon zivile KAT mit Tarnbeleuchtung gesichtet worden. Es kommt eben auf den Prüfer an. - Darf ich die NATO-Anhängekupplung behalten?
A: Diese ist ebenfalls für die zivile Nutzung nicht zugelassen. Auch hier bestätigen Ausnahmen die Regel. Wenn der Prüfer ein Auge zudrückt, hat man Glück gehabt. - Muss ich mit meinem KAT Autobahnmaut bezahlen?
A: Grundsätzlich gilt in Deutschland seit 01.10.2015 für alle Kraftfahrzeuge über 7,5t zulässigem Gesamtgewicht eine Mautpflicht. Diese wird wie die KFZ-Steuer anhand der Emissionsklasse berechnet. Da unsere KAT natürlich noch keine Schadstoffklassen haben, schneiden sie recht schlecht ab. Für den 4x4 sind 16,4ct, für den 6x6 19,6ct und für den 8x8 20ct pro gefahrenen Autobahnkilometer fällig. (Stand Mai 2017)
Hat man eine H-Zulassung, wird man davon komplett befreit. Eine Registrierung bei Toll Collect ist laut einer freundlichen Telefondame nicht notwendig. - Kann ich an meinem KAT eine Winde nachrüsten?
A: Prinzipiell ja, aber die Kosten sind nicht Ohne. Mit €5.000,- muss gerechnet werden. - Darf ich mit meinem KAT in eine Umweltzone fahren?
A: Unter normalen Umständen nicht, da die erforderlichen Schadstoffklassen nicht erreicht werden. Hat man das Fahrzeug jedoch als H angemeldet, ist man von dieser Regelung befreit und darf ohne Probleme einfahren. - Welchen Vorteil bietet eine Zulassung als Wohnmobil?
A: Vorteile: Generelle Befreiung von Sonn- und Feiertags Fahrverbot so wie von der Ferienreiseverordnung, Günstigere Tarife im Ausland in Sachen Maut (z.B. M10 UK)/ Tunnel(Mt Blance Fr-I) / Brückengebühren (z.B. Öresund DK-S) & Fähren, Befreiung von Einbaupflicht eines EG-Kontrollgerät / Fahrtenschreibern
Nachteile: Vergünstigte Steuer und Versicherung fallen weg, wenn das " H " nicht mehr eingetragen wird. (Es gibt öfters Probleme mit WoMo und H. Es hat aber auch schon oft funktioniert). - Kann ich meinen KAT auf 16“ Räder umrüsten? Und warum sollte ich das tun?
A: Klar kann man. Die Vorteile sind weniger Verbrauch, da Drehzahlreduktion (größerer Abrollumfang der Reifen) und optisch sieht es meist besser aus.
Die Umrüstung kann aber etwas aufwändiger sein. Siehe folgenden Post in diesem Thread - Bekomme ich vier Personen im Fahrerhaus unter?
A: Es gibt es einige hier die das schon gemacht haben - also steht diesem Vorhaben nicht wirklich etwas strukturelles im Weg. - Wie hoch ist der Wartungsaufwand an einem KAT?
A: Das hängt ganz vom KAT ab den du finden kannst. Manche sind in einem Zustand, wo außer Öl und vor allem Diesel nachfüllen, kaum etwas gemacht werden muß. Der große Vorteil ist, dass alle Wartungsschritte genau dokumentiert sind und du fast alles selber machen kannst, was zur vorbeugenden Wartung zählt. Hier ein paar Unterlagen - Wie finde ich einen Abstellplatz?
A: Tja, das leidige Thema. Den Falt-KAT haben wir leider noch nicht gefunden .... Andererseits: Soooo groß ist er auch nicht. Ein Spur länger als 8m, 2.5m Breite ist auch nicht so selten im Straßenverkehr und ohne Aufbau ist er schnittige 3m hoch, mit FMII Kabine ca. 380cm. Ernsthaft betrachtet: Das Unterstellthema ist jedoch für viele ein Thema. Wohnmobilunterstellplätze könnten da eine Möglichkeit sein. - Wie gefällt es dem KAT wenn er mehr steht als fährt?
A: Das machen mit wenigen Ausnahmen wohl alle KAT - egal ob sie noch bei der BW sind oder in privaten Händen. Das Resultat hängt vorwiegend von der Unterstellart ab. Der Reihenfolge nach:
a) Fensterlose trockene Halle
b) Trockene Halle mit Sonnenlicht (UV)
c) Flugdach
d) im Freien auf Asphalt oder ähnlichen Boden
e) im Freien im Gras
Wenn (a) möglich ist, brauchst Du nur einsteigen und fahren, auch wenn er mal 6 Monate oder länger steht. Der Deutzmotor ist in dieser Hinsicht ein Gedicht. Keine 2-3 Sekunden Startknopf drücken und er läuft.
Ist nur (e) möglich, würde ich vermutlich vom Kauf Abstand nehmen. Da sammelt sich viel Wasser, daß abrinnt (zBsp: Batteriekasten) und auch Kondenswasser in der Kabine. Ist der Lack und Unterbodenschutz in Ordnung hält er einige Zeit recht viel aus, aber gut tut es ihm halt nicht wirklich. - Was kostet ein KAT Versicherung?
A: Die Tarife gehen hier natürlich weit auseinander. Verschiedene Versicherungen bieten H-Versicherungen an.
Die Allianz lag nach meinen Recherchen bei rund €115,- für die Haftpflicht bei einem Einzelfahrer. Sollen weitere Fahrer dazu kommen, liegt man bei €165,-. Die Allianz schränkt aber die Nutzung sehr eng ein. Ein Grünschnitttransport oder die Nutzung für einen Möbeltransport ist nicht möglich (es soll ältere Tarife geben, bei denen das nicht ausgeschlossen ist). Dies sagte zumindest mein Vertreter.
Die Zurich ist zwar etwas teuerer (€185,-), es darf aber jeder über 25 Jährige das Fahrzeug bewegen und die Nutzung ist nicht so sehr eingeschränkt. Gewerblich darf man ihn aber in keinem der Fälle nutzen (dann liegt die Versicherung in ganz anderen Preislagen). Ein genauer vergleich (auf im Kleingedruckten) lohnt sich also. - Mein KAT war noch nie zivil zugelassen. Was muss ich tun, um das Fahrzeug anmelden zu können?
A: Zuerst braucht man die Stilllegungspapiere der Bundeswehr. Dann muss man mit dem KAT beim TÜV vorfahren und eine Vollabnahme machen lassen. Natürlich sind dort alle Vorschriften der StVO einzuhalten, Bremsen, Lichter etc. Müssen funktionieren. Dann sollte einer Anmeldung auf der Zulassungsstelle nichts mehr im Wege stehen. - Hat ein KAT Differentialsperren?
A: Klar hat er die! ABER es gibt Unterschiede: Der KAT1 kann das Mittel- und das hintere Querdifferential sperren. Die Vorderachse ist hingegen erst ab dem KAT1 A1 sperrbar. Es gibt beim "roten Mann" (Powerkat hier im Forum) Umrüstsätze damit auch beim KAT1 die Vorderachse sperrbar wird. Meistens wird dieser bei einer anfallenden Vorderachsüberholung gleich mit verbaut. - Welche Kosten kommen jährlich auf mich zu?
A: Reparaturen und Sprit sind natürlich von Nutzer zu Nutzer verschieden. Generell muss folgendes abgedrückt werden:
Steuern: €191,73 bei H-Zulassung
TÜV: €170,- HU & AU
TÜV: €100,- SP (entfällt bei WoMo-Zulassung)
Versicherung: ab €120,- Haftpflicht je nach Versicherung
Summe: €583,73 - Hat mein KAT ein Rückfahrscheinwerfer?
A: Nein, beim KAT1 ist kein Rückfahrlicht verbaut. Es gibt aber einen Nachrüstsatz, bei dem ein Schalter am Getriebe angebracht wird. Somit kann man einen Rückfahrscheinwerfer nachrüsten. Kostenpunkt für den Nachrüstsatz ohne Schweinwerfer €xxx,-. Spätere Generationen (also ab KAT1 A1) sollten ein Rückfahrlicht haben.
- Welcher Vorteil hat das Ablasten meines KAT auf 12t?
A: Laut aktueller Erkenntnis gar keinen. - Kann ich meinen KAT auf 12t ablasten?
A: Wenn überhaupt, dann ist das nur beim 4x4 möglich. Dieser hat (ohne Winde) ein Leergewicht von 10,8t. Aber scheinbar gibt es auch noch einen Schlüssel, wonach pro m² Ladefläche eine gewisse „Mindestnutzlast“ gewährleistet sein muss. - Das Drehzahlniveau meines KAT1 ist bei Tempo 80 recht hoch. Kann man da was machen?
A: Es gibt auch hier Umbausätze, die die Achsübersetzung ändern. Somit kann das Drehzahlniveau deutlich gesenkt werden. Kostenpunkt ca. €xxx,-. Es gibt auch die Möglichkeit auf 20x16 Reifen umzurüsten. Durch den größeren Abrollumfang im Vergleich zu den 20x14 Reifen, senkt sich die Drehzahl ebenfalls. Der A1 hat mit seinen 16 Gängen (8 + Splitgruppe) schon von Haus aus ein niedrigeres Drehzahlniveau. - Was verbraucht denn so ein KAT?
A: Das kommt natürlich auf die Nutzung an. Pauschal kann man für Straßenbetrieb folgendes sagen:
KAT1 4x4: 30..35l/100km
KAT1 6x6:
KAT1 8x8: 40..45l/100km
KAT1 A1 4x4:
KAT1 A1 6x6:
KAT1 A1 8x8: - Welche Baujahre haben die verschiedenen „Baumuster“?
A: Ausnahmen bestätigen die Regel, aber grundsätzlich gilt folgendes:
KAT1: Bj. 1977..1982
KAT2 US: Bj. 1982..1984
KAT1 A1: Bj. 1986..1992
KAT1 A1.1: Bj. xxxx..xxxx
MAN SX: ab Bj. xxxx
- Was hat es mit der Gaspedalsperre auf sich?
A: Hab ich schon, muss ich nur noch zusammenschreiben - Muss ich den Fahrtenschreiber nutzen?
A: Als (Privatgenutzter)Oldtimer /Wohnmobil ist man NICHT verpflichtet einen einzubauen. IST einer verbaut MUSS man ihn auch nutzen. Als Privatperson ist man aber nicht verpflichtet die Scheiben zu Archivieren ( 12 Monate bzw. 24 Wenn als Arbeitszeit nachweiß) { EG 561/2006 Art. 3
BTW: man kann fahren und die Scheiben verlieren ohne Straffen fürchten zu müssen.i) Nutzfahrzeuge, die nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem sie verwendet werden, als historisch eingestuft werden und die zur nichtgewerblichen Güter- oder Personenbeförderung verwendet werden.
Muss nochmal überarbeitet werden
Ich würde jetzt folgendermaßen vorgehen:
Wenn jemand, etwas aus der Kategorie "Halbwissen" bestätigen oder kann, soll er dies hier tun. Ich werde dann nach und nach, die Punkte nach oben in die Kategorie 1 verschieben.
Dann haut mal in die Tasten

Viele Grüße von der schwäbischen Alb,
Thomas