Also dann dichte ich jetzt mal ein Grobkonzept zusammen (ohne Gewähr):
Mach das Oldtimergutachten und melde ihn mit H-Kennzeichen an.
Umbauten sind trotzdem mit Einschränkung möglich und zwar entsprechend der TÜV-Richtlinie
(grob: Was vor zwanzig Jahren möglich gewesen wäre stört nicht den H-Status beim TÜV).
Theoretisch kannst Du den also schweinchenrosa anmalen weil das vor 20 Jahren eben auch möglich gewesen wäre.
Auch Kran geht wenn es ein Kran ist der vor 20 Jahren schon existiert hat.
Aber Vorsicht: Die TÜVer wollen sich öfter mal nicht an ihre eigenen Richtlinien halten.
Zu dem Thema gibts noch spezielle Trööts hier.
Dann checkst DU also das Kleingedruckte Deiner H-Versicherung und wenn okay, versicherst Du dort die Fuhre.
Danach holst Du Dein Holz ausm Wald.
Jetzt zum spaß-gewerblichen Teil:
Wenn Du ohnehin ein Gewerbe hast das irgendwie mit LKWs zu tun hat steckst Du den KAT zu den anderen LKWs in die Flotte dazu. Nutzung als Werbeträger und für sonstigen Kleinkram. Werbeträger ist nach den TÜV-Richtlinien erlaubt wenn es sich dabei nicht um Installationen handelt die es vor 20 Jahren nicht gegeben hat (LED-Blinklichter oder sowas).
Dabei produziert der KAT jetzt natürlich Verluste (kostet mehr als er fürs Geschäft bringt).
Der Fiskus könnte Dir dabei jetzt "Liebhaberei" vorwerfen und Dir den KAT aus den Betriebsausgaben rausstreichen. Kann jederzeit passieren. Mit entsprechenden Nachzahlungen.
Damit das nicht passiert solltest Du also gut argumentieren können daß der KAT in Deiner Flotte durchaus wirtschaftlich ist. Wie Du das machst mußt Du Dir selber überlegen.
Und: Private Fahrten mit dem Betriebs-KAT sind dann steuerlich natürlich eine "Entnahme" die wiederum Deinen Betriebsgewinn erhöht. Angucken und Reinsetzen allerdings ist umsonst

. Und Freude bei einer echten Betriebsfahrt ebenfalls.
Wenn Du es hinkriegst daß Du die Betriebsausgaben für den KAT steuerlich geltend machen kannst hättest Du erreicht daß Dein Baby Deinen steuerlichen Gewinn mindert.
Aber wie gesagt - das muß schon koscher sein sonst haut Dir der Fiskus das Dingens fürchterlich um die Ohren.
Falls es klappt: Glückwunsch.
Nachteil dieser Gewerblichkeit ist dann natürlich aber auch daß Du bei Toll Collect keine Mautbefreiung mehr kriegst.
Achja - außerdem besteht dann eventuell wieder Fahrtenschreiberpflicht und Beachtung Lenk- und Ruhezeiten !?
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