Moin
also ich hab gute Erfahrung bei mir in der Umgebung ca 100km von Köln der hat meinen auch zum Wohnmobil H geschrieben.
Ihm hat das Bild aus dem Ocker Buch gereicht von Thomas Ritter
Hier nochmal zwecks umbau, so steht im Anforderungskatalog vom TÜV SüD link weiter unten
Ist ein Bundesgesetz deswegen muss TÜV Nord dies anerkennen, wichtig hierbei hätte erfolgen können dies schließt sowas wie LED und Solarzellen (Die zum Glück meist auf 3,6m höhe befinden und der Prüfer geht nicht aufs Dach) für den Außenbereich aus !Wichtig! es zählt das Äußere Erscheinungsbild
Im Shelter ist fast alles erlaubt.
!
Nur Bitte nutzt das nicht aus um ein Scheinwohnmobil für Steuer bzw. Verbotsausnahmen zu bekommen das schadet denen die es Wirklich brauchen!
-Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder gegebenen- falls Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können, sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig. Nicht zeitgenössische Änderungen, die nachweislich vor mindes- tens 30 Jahren durgeführt wurden, sind auch zulässig.
https://www.tuev-sued.de/uploads/images ... dtimer.pdf
gruß Mirko
Bei Frageneunfach PN