als Besitzer eines Fahrzeuges der Emissionsklasse "Automobile Randgruppe" lebe ich seit dem 01.04.2012 in der sogenannten Umweltzone. Bedeutet für mich, dass ich mit dem KAT nicht mehr vor die Tür darf um Wasser oder Lebensmittel zu bunkern. Selbst das Industriegebiet, wo ich nachts den KAT dann anschließend abstelle darf ich nicht mehr mit dem KAT befahren. Trivial, und das ist der Kölsche Klüngel, dabei ist, dass die Stadtautobahn (A57) genau durch diese Umweltzone führt. Aber das sind dann sogenannte Transitstrecken. Der Rhein gehört ebenfalls dazu, denn was die Kähne da raus hauen ist im Vergleich zu unserem KAT der größte Dreck.
Es bringt auch nicht viel zu versuchen noch an eine rote Plakette, wenn auch nicht ganz legalem Weg, zu kommen da Fahrzeuge dieser Klasse zum 01.01.2013 ebenfalls ausgesperrt werden.
Welchen Weg gibt es sonst noch? Eine Sondergenehmigung für Wohnmobile gibt es, hier der Text:
Wer ist denn noch davon betroffen und wie handhabt ihr das?6. Wohnmobile
Für Wohnmobile können für die Strecke vom Wohnort bis zur nächsten Autobahnauffahrt Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, wenn
das Wohnmobil vor dem 1. Januar 2008 auf die Fahrzeughalterin oder den Fahrzeughalter zugelassen wurde und
eine Nachrüstung des Wohnmobils technisch nicht möglich oder mit Kosten von mehr als 4.500 Euro verbunden ist.
Wolfgang